Das Amtsgericht Mannheim hat zum Insolvenzverfahren der Küma Werkzeugmaschinenfabrik
GmbH & Co. KG, Durlacher Str. 26-28, 68775 Ketsch, eine öffentliche Bekanntmachung vorgenommen:
IN 442/04
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küma Werkzeugmaschinenfabrik GmbH & Co. KG, Durlacher Str. 26-28, 68775 Ketsch,
vertreten durch den Geschäftsführer Reinhard Kühbauch
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Karl-Heinrich Lorenz, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165
Mannheim wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64
Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich
Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom
24.04.2020. Für die Durchführung der Nachtragsverteilung war dem Insolvenzverwalter
unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten
Insolvenzmasse in Höhe von 3.518,28 EUR eine gesonderte Vergütung in
Höhe von BETRAG EUR zu gewähren. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Auslagen in Höhe von BETRAG EUR
waren festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit
gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der
Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
oder bei dem
Landgericht Mannheim
A 1, 1
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen
öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung
genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die
InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den
Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung
oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor
der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die
Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht
vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen
öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung
genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die
InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den
Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung
oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor
der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die
Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem
genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht
vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese
Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden.
Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht
elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.05.2020
Was passiert in Ketsch? Im Der Enderle, in der ersten Online Zeitung für Ketsch kann man es erfahren. Ob Politik, Gesellschaft, Sport, hier findet man alles. Der Enderle ist ein Angebot von Schmeisser Medien. Neben dem Der Enderle, gehört zum Angebot vom Herausgeber Simon Schmeisser, auch noch andere Medienangebote. Redaktion: buero-schmeisser @ web.de
Coronavirus-Krise in Ketsch (Stand: 16.04.2021)
Gesamtzahl der Infektionsfälle seit Ausbruch: 470 Bürgerinnen und Bürger
Aktuelle Infektionsfälle: 7 --- Todesfälle: unbekannt

Veranstaltungskalender der Gemeinde
Hier finden Sie anstehende Veranstaltungen in der Gemeinde Ketsch:
19.04.2021, 18.30 Uhr Sitzung Gemeinderat
___________________
12.05.2021, 19.30 Uhr Sitzung Lokale Agenda

TOP Nachrichten
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In der Leitung der Gemeindekasse Ketsch hat sich ein Wechsel zum 01.09.2019 vollzogen. Der bisherige Kassenleiter Herr Peter Sickmüller bef...
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Abbau von Sand und Kies im Gewann Entenpfuhl (Gemarkung Schwetzingen) Auch in der letzten Gemeinderatssitzung war der mögliche Abba...
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Die Sozialliberale Fraktion Baden-Württemberg (SFBW) hat bei der Polizei Mannheim die Kriminalstatistik für 2018 angefordert. Nachfolgen...

Aktuelles TOP-THEMA der Redaktion Der Enderle
Update Juli 2020: Bürgermeister Kappenstein von Bürger beleidigt und bedroht- Urteil vom Landgericht Mannheim
Der Ketscher Bürgermeister Jürgen Kappenstein wurde von einem Bürger bedroht. In einer E-Mail hatte ein Bürger mit Gewalt gedroht. Bürgermei...


Unfall in Kreisverkehr - Motorradfahrer verletzt
Am Freitagmorgen kam es in der Schwetzinger Straße zu einem Verkehrsunfall bei dem ein
Motorradfahrer verletzt wurde. Der Fahrer eines VW übersah kurz vor 7 Uhr beim Einfahren in den dortigen Kreisverkehr einen darin fahrenden Motorradfahrer. Beim Zusammenstoß stürzte der Zweiradfahrer und verletzte sich dabei. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Unfallschaden von insgesamt 5.000 Euro. Das Motorrad musste abgeschleppt werden. Aufgrund ausgelaufener Betriebsstoffe musste die Fahrbahn anschließend professionell gereinigt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Häfner
Telefon: 0621 174-1109
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Motorradfahrer verletzt wurde. Der Fahrer eines VW übersah kurz vor 7 Uhr beim Einfahren in den dortigen Kreisverkehr einen darin fahrenden Motorradfahrer. Beim Zusammenstoß stürzte der Zweiradfahrer und verletzte sich dabei. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Unfallschaden von insgesamt 5.000 Euro. Das Motorrad musste abgeschleppt werden. Aufgrund ausgelaufener Betriebsstoffe musste die Fahrbahn anschließend professionell gereinigt werden.
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Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Häfner
Telefon: 0621 174-1109
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Coronavirus in Ketsch: Aktuelle Infektionszahlen
Aktuell sind 2 Infektionsfälle am Coronavirus in Ketsch bestätigt worden. Zuletzt waren es noch vier
Fälle, damit ist die Zahl der Infektionsfälle wieder gesunken.
Die Hotline des Gesundheitsamtes Rhein-Neckar-Kreis kann täglich von 7.30 bis 19 Uhr unter der Nummer 06221/522-1881 angerufen werden. Des Weiteren hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555.
Fälle, damit ist die Zahl der Infektionsfälle wieder gesunken.
Die Hotline des Gesundheitsamtes Rhein-Neckar-Kreis kann täglich von 7.30 bis 19 Uhr unter der Nummer 06221/522-1881 angerufen werden. Des Weiteren hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555.
Vorfahrt missachtet - Fahrerin leicht verletzt - 17.000 Euro Sachschaden - 62-jährige Fahrerin mit 2,1 Promille
Weil ein 45-jähriger Fahrer eines Ford am Mittwoch gegen 15.40 Uhr
an der Einmündung
Hockenheimer-/Mecklenburger Straße die durch Verkehrszeichen geregelte Vorfahrt nicht beamtete, kam es zum Unfall mit einer 62-jährigen Fahrerin eines Mitsubishi. Die Fahrerin wurde dabei leicht verletzt und mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus nach Schwetzingen gefahren. Da die 62-Jährige nach Alkohol roch, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 2,1 Promille, worauf ihr im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen wurde. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von ca. 17.000 Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dieter Klumpp
Telefon: 0621 174-1105
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Hockenheimer-/Mecklenburger Straße die durch Verkehrszeichen geregelte Vorfahrt nicht beamtete, kam es zum Unfall mit einer 62-jährigen Fahrerin eines Mitsubishi. Die Fahrerin wurde dabei leicht verletzt und mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus nach Schwetzingen gefahren. Da die 62-Jährige nach Alkohol roch, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 2,1 Promille, worauf ihr im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen wurde. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von ca. 17.000 Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dieter Klumpp
Telefon: 0621 174-1105
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Hinweis Landratsamt zu Pflegestützpunkt: Persönliche Beratungen wieder möglich
In kleinen Schritten erwacht das
öffentliche Leben und die Bürgerinnen und Bürger können – unter
Auflagen
– wieder in persönlichen Kontakt mit den öffentlichen Stellen treten. Angepasst an die
Zugangsregelungen der Bürgermeisterämter sind nun auch, zum Teil zwar
noch in eingeschränktem Umfang, persönliche Beratungen im
Pflegestützpunkt wieder möglich, allerdings unter folgenden Auflagen:- Vorherige Terminvereinbarung
- Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen
- Tragen von Mund-Nase-Bedeckung
Pflegestützpunkte sind
Anlaufstellen zu Fragen rund um das Thema Pflege, Alter und Versorgung.
Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten unter Wahrung des
Datenschutzes unabhängig, kostenfrei und umfassend. Bei Bedarf wird die
notwendige Hilfe organisiert und umfangreiche Hilfenetzwerke aktiv
koordiniert. Gerade im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie gibt es neue Verordnungen und Regelungen, die auch bei
diesen Themen relevant sein könnten. Ratsuchende sollten sich deshalb
nicht scheuen, mit den Pflegestützpunktmitarbeiterinnen und
-mitarbeitern in Kontakt zu treten.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten der einzelnen Pflegestützpunkte finden Sie unter:
Förderprogramm für den Wohnungsbau
Am 1. April 2020 ist das aktuelle
Förderprogramm für den Wohnungsbau Baden-Württemberg
2020/2021 mit
einem Fördervolumen von über 250 Millionen Euro gestartet. Mit dem aktuellen
Förderprogramm soll zudem wieder ein Anreiz für Investoren gegeben
werden, sozialen Mietwohnraum zu schaffen. Gefördert werden der Neubau
sowie der Erwerb von neuem Wohnraum im KfW 55 Standard, aber auch
Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen - zusätzlichen -
Mietwohnraums. Auch Miet- und Belegungsbindungen sind förderfähig in
Form eines Darlehens oder Zuschusses. Mietwohnraumförderung
Die sozial orientierte
Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand ohne eine Miet- und
Belegungsbindung kann ebenfalls gefördert werden. Hier wird die
energetische Sanierung oder der altersgerechte Umbau nach
KfW-Richtlinien gefördert. Neu im Programm ist die soziale
Mietwohnraumförderung zugunsten von Mitarbeitern („Wohnungsbau BW –
Mitarbeiterwohnen“).
Nähere Informationen zur
sozialen Mietwohnraumförderung erhalten Sie auf der Internetseite der
L-Bank oder unter Tel.-Nr.: 0721 150-3875.
Modernisierungsförderung
Die Modernisierungsförderung
für Wohnungseigentümergemeinschaften, ohne Begründung von
Sozialbindungen, ist wieder Bestandteil des Programms. Gefördert werden
die energetische Sanierung, der altersgerechte Umbau und die Nutzung
erneuerbarer Energien. Informationen speziell zu dieser Thematik gibt es
unter der Tel.-Nr.: 0721 150-1760 bei der L-Bank.
Selbstgenutztes Wohneigentum
Ebenfalls wieder im Programm
ist die Förderung selbst genutzten Wohneigentums für den Kauf von
Bestandsimmobilien oder den Neubau oder Kauf neuen Wohnraums im KfW 55
Standard. Die Förderung richtet sich an Paare, Alleinerziehende mit
mind. einem Kind sowie schwerbehinderte Menschen. Das Darlehen Z-15 wird
für einen Zeitraum von 15 Jahren zinslos vergeben. Die energetische
Sanierung der Bestandsimmobilie kann zusätzlich mit, durch nochmals im
Zins verbilligte, Darlehen der KfW-Programme verknüpft werden.
Voraussetzungen für eine Förderung sind die Einhaltung bestimmter
Einkommensgrenzen sowie das Einbringen eines Eigenanteils.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen gibt es
beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises unter der Tel.-Nr.: 06221
522-1291 - Ansprechpartnerin ist Karin Wiedemann - oder per E-Mail unter
karin.wiedemann@rhein-neckar-kreis.de. Sämtliche Informationen können
auch dem Internet-Auftritt der L-Bank,entnommen werden. Neu ist hier der
Z-15 Förderrechner mit dem Sie vorab klären können, ob Ihr Vorhaben und
Ihre persönliche Situation zur Beantragung des Z-15-Darlehens geeignet
sind.
Auch die kostenlose Hotline der L-Bank steht für alle Fragen im Einzelfall zur Verfügung (0800 150-3030, Mo.-Fr. 8.00 -16.30 Uhr).
Auch die kostenlose Hotline der L-Bank steht für alle Fragen im Einzelfall zur Verfügung (0800 150-3030, Mo.-Fr. 8.00 -16.30 Uhr).
Wird das Backfischfest 2020 stattfinden?
Anfang August würde wie jedes Jahr, auch im Jahr 2020 wieder das Backfischfest stattfinden. Doch
im Hinblick auf das Coronavirus, sind Großveranstaltungen wie das Backfischfest von der Landesregierung untersagt. Die Backfischfest GmbH als Organisator hat auf diese Entwicklung reagiert und das Backfischfest verschoben. Nach derzeitiger Planung würde es in der Zeit vom 18.09.2020 bis zum 27.09.2020 stattfinden. Ob das möglich ist, muss man aber abwarten. Zum einen ob die Landesregierung das Verbot von Großveranstaltungen wieder aufhebt. Hier wird maßgeblich eine Rolle spielen, wie sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg entwickeln.
Nachfolgend die Presseerklärung der Backfischfest GmbH:
im Hinblick auf das Coronavirus, sind Großveranstaltungen wie das Backfischfest von der Landesregierung untersagt. Die Backfischfest GmbH als Organisator hat auf diese Entwicklung reagiert und das Backfischfest verschoben. Nach derzeitiger Planung würde es in der Zeit vom 18.09.2020 bis zum 27.09.2020 stattfinden. Ob das möglich ist, muss man aber abwarten. Zum einen ob die Landesregierung das Verbot von Großveranstaltungen wieder aufhebt. Hier wird maßgeblich eine Rolle spielen, wie sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg entwickeln.
Nachfolgend die Presseerklärung der Backfischfest GmbH:
(Zum Vergrößern auf die Grafik klicken)
Aktuelle Infektionszahlen im Rhein-Neckar-Kreis
Aktuelle Infektionsfälle in den Gemeinden und Städten im Rhein-Neckar-Kreis und der kreisfreien Stadt Heidelberg mit Stand 18.05.2020:
(Zum Vergrößern auf die Grafik klicken)
Generelle Infektionszahlen mit Todesfälle im Rhein-Neckar-Kreis und der kreisfreien Stadt Heidelberg:
(Zum Vergrößern auf die Grafik klicken)
Coronavirus: Zahl der Infektionszahlen wieder gestiegen

Die Hotline des Gesundheitsamtes Rhein-Neckar-Kreis kann täglich von 7.30 bis 19 Uhr unter der Nummer 06221/522-1881 angerufen werden. Des Weiteren hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555.
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ketsch wird auf Montag, den 18.05.2020, 18:30 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung in der Rheinhalle, Im Bruch 3, 68775 Ketsch einberufen.
TAGESORDNUNG:
1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
2. Bekanntgabe der Beschlüsse im elektronischen Verfahren
3. Notbetreuung in den örtlichen Kindertageseinrichtungen; Umsetzung und Gebührenerhebung
4. Neubau Kindertagesstätte Gartenstr. 33; Auftragsvergabe Trockenbauarbeiten
5. Neubau Kindertagesstätte Gartenstr. 33; Auftragsvergabe Schlosserarbeiten
6. Neubau Kindertagesstätte Gartenstr. 33; Auftragsvergabe Leichtmetallarbeiten
7. Berichte des Bürgermeisters
8. Anfragen der Gemeinderäte
9. Anfragen der Sitzungsbesucher
Landratsamt: Wildtiere und ihren Nachwuchs vor Störungen schützen
Das schöne Frühlingswetter lockt
die Menschen zunehmend hinaus in Wald, Feld und Flur, um zu
wandern, Rad
zu fahren oder sonstige Freizeitaktivitäten zu betreiben. Gleichzeitig
und fast unbemerkt hat bereits vor einigen Tagen die Brut- und Setzzeit
der Wildtiere begonnen.Jungtiere nicht anfassen
„Die Natur gleicht aktuell
einer Kinderstube“, so der Wildtierbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises,
Dorian Jacobs. Er bittet dringend darum, Wildtiere und ihren Nachwuchs
vor Störungen zu schützen, auf den vorgegebenen Wegen zu bleiben, Hunde
an der Leine zu halten und keinesfalls Jungtiere anzufassen. Wildtiere nehmen Menschen und
Hunde auf Wegen zunächst nicht als Bedrohung wahr, weshalb sie ihren
Nachwuchs teilweise auch in direkter Wegnähe ablegen. Auch wenn es auf
den ersten Blick nicht zu sehen ist, werden Jungtiere oder Jungvögel,
die scheinbar allein und verlassen sind, dennoch von den Elterntieren
versorgt. Das einsame Ablegen der Jungtiere dient zum Schutz vor
Fressfeinden. Rehkitze, die alleine und regungslos verharren, sind,
bedingt durch den in den ersten Lebenstagen fehlenden Eigengeruch, für
ihre Feinde nahezu unauffindbar. So sitzen beispielsweise kleine
Feldhasen oft scheinbar allein gelassen im Gras, werden jedoch noch
durch ihre Mütter in regelmäßigen Abständen mit lang sättigender,
fettreicher Milch versorgt.
Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen lassen
„Deshalb ist es wichtig, sich
beim Auffinden von Tierkindern rasch wieder zurückzuziehen, damit die
Elterntiere sie ungestört versorgen können“, erläutert der Experte und
sagt weiter: „Jungtiere dürfen auf keinen Fall berührt werden, da sich
der menschliche Geruch auf die Tiere übertragen kann, mit der Folge,
dass die Jungtiere von den Eltern verlassen werden und verhungern. Zudem
besteht beim ungeschützten Berühren von Wildtieren grundsätzlich eine
Ansteckungsgefahr durch auf den Menschen übertragbare Krankheiten.“ Auch
Hunde sollten auf freiem Feld nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen
werden, denn dort sitzen die kleinen Hasen und auch bodenbrütende Vögel,
wie beispielsweise Rebhühner oder Fasane. „Diese sogenannten
Niederwildarten werden bei uns im Rhein-Neckar-Kreis durch verschiedene
Projekte, bei denen Landwirte, Naturschützer und Jäger Hand in Hand
arbeiten in Ihrem Bestand geschützt und gefördert“, ergänzt der
Wildtierbeauftragte.
„Am meisten helfen Sie unseren
Wildtieren und Bodenbrütern, wenn Sie ihnen Ruhe schenken“, so Dorian
Jacobs. Denn Begegnungen mit dem Nachwuchs der Wildtiere können
unangenehme Folgen haben. So können Hunde beim Stöbern im Wald durchaus
von Wildschweinbachen, welche ihre Frischlinge verteidigen, angegriffen
werden. Eilt der Hundeführer in logischer Reaktion seinem Vierbeiner zur
Hilfe, besteht auch für ihn die Gefahr ernsthafter, schwerwiegender
Verletzungen. „Durch einfache Verhaltensregeln und Kontrolle über unsere
vierbeinigen Freunde können Sie unseren Wildtieren und ihrem Nachwuchs
eine große Hilfe sein und trotzdem die Natur zu genießen“, schließt der
Wildtierbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises seine Ausführungen.
Weitere Fragen rund um die
Brut- und Setzzeit der Wildtiere beantworten die ortsansässigen Jäger
oder der Wildtierbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Dorian Jacobs,
unter Tel. 06221 522-2139, E-Mail: dorian.jacobs@rhein-neckar-kreis.de
Landratsamt informiert: Flächentest in Alten- und Pflegeheimen
Das Gesundheitsamt des
Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist,
beginnt am Freitag, 8. Mai, mit der von der Landesregierung
angekündigten landesweiten flächendeckenden Testung auf
Corona-Infektionen in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis sowie in der
Stadt Heidelberg.Besonders schutzbedürftige Personen im Fokus
Etwa 7.000 Bewohnerinnen und
Bewohner sollen innerhalb von vier Wochen auf SARS-CoV-2 getestet
werden. Dieser Flächentest dient dazu, einen Überblick über das
Infektionsgeschehen in dieser besonders schutzbedürftigen (vulnerablen)
Personengruppe zu erhalten. „Das ist wichtig, da in stationären
Pflegeeinrichtungen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der enge Kontakt
zwischen Betreuern und Betreuten und auch eventuell zu spät erkannte
Infektionen dazu führen können, dass sich Bewohnende und Personal
gegenseitig anstecken“, erklärt Dr. Britta Knorr, Ärztin im öffentlichen
Gesundheitsdienst, die die Testungen seitens des Gesundheitsamtes
koordiniert.
Infektionen frühzeitig erkennen
Durch eine weitreichende
Testung der Einrichtungen – Bewohnende und Pflegepersonal – kann eine
Infektion frühzeitig erkannt werden und Infektionsketten können
unterbrochen werden. Die Betroffenen können so rechtzeitig behandelt und
alle anderen Bewohner geschützt werden. „Die Teilnahme an der Testung
ist freiwillig – wir haben dafür Einverständniserklärungen der
Betroffenen bzw. ihrer gesetzlichen Betreuer oder Bevollmächtigten
vorbereitet“, erläutert der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Rainer
Schwertz. Zur Abklärung einer Infektion entnimmt im Auftrag des
Gesundheitsamtes geschultes medizinisches Personal eine Probe mit einem
Wattestäbchen aus den oberen und/oder tiefen Atemwegen als Abstrich aus
dem Nasen-, Mund-, Rachenbereich.
Das Personal der Einrichtungen kann sich im Zuge der Testung bestimmter Fokusgruppen
über die Test-Center des Gesundheitsamtes – unabhängig von Symptomatik
oder Kontakt zu erkrankten Personen – testen lassen. Der Zugang zum Test
erfolgt bei einem Testzentrum in räumlicher Näher des Wohnortes über
eine Terminvergabe bei der Hotline des Gesundheitsamts unter der
Telefonnummer 06221/522-1881.
Hintergrund:
Nachdem bislang die
Kostenübernahme bei Testungen von asymptomatischen Bewohnern oder
Personal nicht geklärt war, hat nun das Land Baden-Württemberg
beschlossen, dass das Land vorerst die Kosten tragen wird, bis
bundesweit die Finanzierung bzw. Abrechnung mit den Krankenkassen
geregelt ist.
Coronavirus: Bilder zur Umsetzung von Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen an der Neurottschule
Um den Schulbetrieb zu gewährleisten, müssen eine Vielzahl von Regelungen umgesetzt werden. Sei es zum Beispiel zur Desinfektion der Hände oder zu Abstandsregelungen. Nachfolgend ein paar Bilder dazu:
Bilder: Neurottschule Ketsch
Wohnungseinbruch: Täter von Bewohnern überrascht - Polizei veröffentlicht Täterbeschreibung und sucht Zeugen
Ein unbekannter Täter brach am frühen Donnerstagmorgen in eine
Wohnung in Ketsch ein und wurde
von den Bewohnern überrascht. Der Unbekannte gelangte auf bislang unbekannte Weise in das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Seestraße ein. Anschließend drang er durch die Abschlusstür in eine Wohnung des Anwesens ein. Eine 29-jährige Bewohnerin wurde offenbar durch die Geräuschentwicklung beim Öffnen der Tür aus dem Schlaf gerissen und begab sich in den Flur der Wohnung. Als das Licht im Flur durch einen Bewegungssensor aktiviert wurde, konnte die 29-Jährige einen fremden Mann an der Wohnungstür erkennen und stieß einen lauten Schrei aus. Hierdurch wurde der Ehemann der 29-Jährigen aufmerksam und eilte ebenfalls in den Flur. Der Täter ergriff daraufhin ohne Beute die Flucht.
Die beiden Geschädigten beschrieben die männliche Person im Flur wie folgt:
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1108
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
von den Bewohnern überrascht. Der Unbekannte gelangte auf bislang unbekannte Weise in das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Seestraße ein. Anschließend drang er durch die Abschlusstür in eine Wohnung des Anwesens ein. Eine 29-jährige Bewohnerin wurde offenbar durch die Geräuschentwicklung beim Öffnen der Tür aus dem Schlaf gerissen und begab sich in den Flur der Wohnung. Als das Licht im Flur durch einen Bewegungssensor aktiviert wurde, konnte die 29-Jährige einen fremden Mann an der Wohnungstür erkennen und stieß einen lauten Schrei aus. Hierdurch wurde der Ehemann der 29-Jährigen aufmerksam und eilte ebenfalls in den Flur. Der Täter ergriff daraufhin ohne Beute die Flucht.
Die beiden Geschädigten beschrieben die männliche Person im Flur wie folgt:
- Ca. 160 bis 170 cm groß - Max. 25 Jahre alt - Schlanke Statur - Dunklere Hautfarbe, wahrscheinlich arabisches Erscheinungsbild - Schwarze Haare - 3-Tage-Bart - Trug dunkle Kleidung
Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen haben und sachdienliche Hinweise zum flüchtigen Täter geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Schwetzingen, Tel.: 06202/288-0 zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1108
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Landesregierung: So soll es mit Schulen und Kindergärten in Baden-Württemberg weitergehen
Die Landesregierung hat gestern einen Fahrplan zu weiteren Öffnungen von Schulen und
Kindergärten veröffentlicht.
Kindergärten veröffentlicht.
Kultusministerin Susanne Eisenmann hat den
Fahrplan für eine stufenweise Öffnung von Kitas und Schulen vorgestellt.
Ab dem 18. Mai sollen zunächst die 4. Klassen an den Grundschulen
wieder öffnen. Weitere Öffnungen folgen bis nach den Pfingstferien. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann
hat heute einen Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul- und
Kitabetriebs in Baden-Württemberg vorgestellt. „Die Eltern fordern zu
Recht, dass wir den Schulbetrieb weiter öffnen und auch den Kitas eine
greifbare Perspektive für einen Betrieb über die erweiterte Notbetreuung
hinaus geben. Mir ist deshalb wichtig, so frühzeitig wie möglich über
unsere Planungen zu informieren“, betont die Ministerin und fügt an:
„Wir wollen die Schulen und Kitas zügig, aber schrittweise und besonnen
öffnen. Das Corona-Virus ist immer noch da, weshalb wir bei allen
Schritten viele Faktoren berücksichtigen und durch hohe
Infektionsschutzstandards ein Aufflammen der Pandemie verhindern müssen.
Vorschnell irgendwelche Erwartungen zu wecken, die nachher nicht
erfüllt werden können, hilft niemandem. Auch nach der nun anstehenden
schrittweisen Rückkehr an die Schulen und Kitas werden es keine
Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise sein.“
Solange die aktuellen Abstandsregeln gelten, könne
deshalb in allen Einrichtungen immer jeweils nur eine begrenzte Anzahl
an Kindern und Jugendlichen unterrichtet oder betreut werden. Erst wenn
die Abstandsregeln grundsätzlich aufgehoben werden, sei eine Rückkehr zu
einem regulären und vollumfänglichen Schul- und Kitabetrieb möglich.
Als weiteren Schritt hin zu mehr Normalität begrüßt Ministerin
Eisenmann, dass von heute an auch landesweit wieder die Spielplätze
geöffnet haben: „Das ist für viele Kinder und Familien sehr wichtig. In
den vergangenen Wochen kamen leider viele kindliche Bedürfnissen zu
kurz. Das gemeinsame Spielen und der Austausch mit anderen Kindern ist
aber wichtig für ihre Entwicklung und damit auch für ihre Gesundheit.“ Seit
4. Mai 2020 findet unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes der
Schulbetrieb in Baden-Württemberg wieder statt – für die Schülerinnen
und Schüler an den allgemein bildenden Schulen, die in diesem und im
nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, sowie für die Schüler der
Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Seit dem 27. April 2020 hat Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer überhaupt die Notbetreuung deutlich ausgeweitet,
um mehr Eltern entlasten zu können. Auch Kindertagespflegepersonen
können seither bis zu fünf Kinder von Eltern oder Alleinerziehenden, die
in systemrelevanten Berufen arbeiten oder nachweislich präsenzpflichtig
außerhalb der Wohnung tätig sind, betreuen. In der erweiterten
Notbetreuung in den Kitas sowie in den Schulen bis Klasse 7 sind
inzwischen durchschnittlich etwa zehn Prozent der Kinder. In den Kitas
sind es in Einzelfällen derzeit bereits bis zu 25 Prozent der Kinder.
Für einen Vergleich: Zuvor, also bis zum 27. April, waren
durchschnittlich nur etwa drei Prozent der Kinder in der Notbetreuung,
in der Notbetreuung an den Schulen waren es teilweise sogar nur einzelne
Kinder.
Viertklässler sollen am 18. Mai starten
Der neue Fahrplan sieht vor, dass die Grundschulen
im Land ab 18. Mai 2020 wieder in den Präsenzunterricht einsteigen. „Wir
beginnen hier bewusst mit den Viertklässlern, um sie auf den Übergang
in die weiterführende Schule vorzubereiten. So haben wir das auch
innerhalb der Kultusministerkonferenz vereinbart“, erläutert Eisenmann.
Der Unterricht soll sich dabei auf die Kernfächer konzentrieren, es wird
ein reduziertes Angebot sein. Außerdem wird die Klassengröße halbiert, um dem
Abstandsgebot Rechnung tragen zu können. „Wir gehen von zwei bis drei
Unterrichtsstunden am Tag aus. Für die konkrete Gestaltung wollen wir
den Grundschulen aber Spielräume lassen, damit sie auf die konkreten
Bedürfnisse vor Ort Rücksicht nehmen und flexibel reagieren können – zum
Beispiel, was die personelle Planung betrifft. Denn es gibt auch
Lehrkräfte, die selbst zur Risikogruppe gehören“, sagt die Ministerin
und ergänzt: „Unsere Befragungen deuten bislang darauf hin, dass im
landesweiten Durchschnitt rund 70 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer für
den Unterricht vor Ort zur Verfügung stehen. Das kann aber im konkreten
Einzelfall von Schule zu Schule schwanken, gerade die kleinen
Grundschulen müssen wir hierbei im Auge haben.“
Kitas: Schrittweise Ausweitung in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs
„Unser Plan sieht vor, dass wir ebenfalls ab dem 18.
Mai die Betreuung an den Kitas in Richtung eines reduzierten
Regelbetriebs in Absprache mit den Trägern schrittweise auf bis zu 50
Prozent der Kinder ausweiten. So können die Abstandsgebote mit halben
Gruppengrößen gewahrt, Eltern aber weiter entlastet und den Kindern ein
Stück Normalität zurückgegeben werden“, sagt Ministerin Eisenmann und
ergänzt: „Von den Trägern der Kitas haben wir die Rückmeldung, dass an
den Einrichtungen nicht so viel Personal zur Verfügung steht wie an den
Schulen. Die Risikogruppe unter den Erzieherinnen und Erziehern scheint
größer zu sein. Deshalb wollen wir den Trägern Spielräume vor Ort
lassen, dass sie im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten
individuelle Lösungen finden können – zum Beispiel durch ein
rollierendes System, das ermöglicht, dass Kinder in festen Gruppen
abwechselnd an einzelnen Wochentagen in die Kita kommen können.“
Nächster Schritt: alle Schüler erhalten Präsenzunterricht
Nach den Pfingstferien sollen alle Schülerinnen und
Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht bekommen, der mit
den Fernlernangeboten verzahnt werden soll. Dafür stehen bis zu den
Sommerferien sechs Wochen zur Verfügung, die erweiterte Notbetreuung
läuft daneben weiter. Darüber hinaus richten die Schulen für
Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die in den vergangenen
Wochen weder digital noch analog erreicht wurden, Lerngruppen an den
Schulen ein. Mit diesen Förderangeboten soll den Schülern ermöglicht
werden, den Stoff aufzuholen, zu wiederholen und zu vertiefen, damit sie
Anschluss halten können. In den Sommerferien wird das Kultusministerium
zudem freiwillige Lern- und Förderangebote anbieten – und damit
Schülerinnen und Schülern, die sich unsicher fühlen und mehr üben
möchten, die Möglichkeit geben, Lerninhalte zu wiederholen, zu vertiefen
und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten.
Grundschulen
„Nach den Pfingstferien, also ab dem 15. Juni,
werden wir den Präsenzunterricht an den Grundschulen rollierend
anbieten, um alle Klassenstufen und alle Kinder zu erreichen“, sagt
Ministerin Eisenmann. Das rollierende System sieht so aus, dass die
Kinder im wöchentlichen Wechsel an die Schule kommen - eine Woche die
Erst- und Drittklässler, eine Woche die Zweit- und Viertklässler. Der
Turnus ist: immer eine Woche Unterricht an der Schule und dann wieder
eine Woche Fernlernen von Zuhause aus. Damit ist nach den Pfingstferien
immer die Hälfte der Grundschüler an der Schule. Hinzu kommen die Kinder
der Notbetreuung, soweit sie nicht zu den Klassenstufen zählen, die
Präsenzunterricht haben. „Wir wissen, dass wir die Schülerinnen und
Schüler der Grundschulen zuletzt mit Fernlernangeboten schwerer erreicht
haben als die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen.
Deshalb ist es wichtig, die drei Wochen pro Klassenstufe nach Pfingsten
im Präsenzunterricht zu nutzen, um den Lernstand abzugleichen und
Inhalte zu vermitteln und zu vertiefen“, so Ministerin Eisenmann. Der
Schwerpunkt liege auf Deutsch, Mathe und Sachunterricht - Noten und
Klassenarbeiten seien zweitrangig.
Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen
Auch an den Gymnasien, Realschulen, Haupt- und
Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen werden die Klassenstufen nach den
Pfingstferien rollierend unterrichtet, um alle Schülerinnen und Schüler
zu erreichen. Eine Ausnahme gilt für die Jahrgänge, die bereits am 4.
Mai gestartet sind und in diesem oder im nächsten Jahr vor dem Abschluss
stehen. Sie bleiben dauerhaft in der Präsenz. „Wir reden nicht von
einem regulären Schulbetrieb wie vor der Corona-Pandemie. Das heißt,
dass es jetzt nicht darum gehen darf, noch möglichst viele schriftliche
Arbeiten nachzuholen“, betont Eisenmann.
Für das rollierende System sieht das Kultusministerium folgenden Rhythmus vor: In den sechs Schulwochen, die noch anstehen, sollen im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 aller Schularten und 9/10 am Gymnasium in Präsenzphasen an den Schulen einbezogen werden. So haben alle Schülerinnen und Schüler bis Schuljahresende noch mindestens zwei Schulwochen Präsenzunterricht an der Schule. An den Haupt- und Werkrealschulen sowie an den Gemeinschaftsschulen gibt es zudem Spielraum für die Förderung der Schüler auf G-Niveau. Zusätzlich richten die Schulen gezielte Lerngruppen vor Ort für Schülerinnen und Schüler ein, die mit den Fernlernangeboten gar nicht oder nicht gut erreicht werden konnten. Damit sind an den weiterführenden Schulen nach den Pfingstferien immer mindestens 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler an der Schule - bei halben Gruppengrößen und Konzentration des Unterrichts auf die Kernfächer. Die erweiterte Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 7 wird aufrechterhalten. Der Präsenzunterricht wechselt sich mit Fernlernangeboten ab, um Fragen zu klären, das Erlernte abzugleichen und Inhalte zu vertiefen.
Für das rollierende System sieht das Kultusministerium folgenden Rhythmus vor: In den sechs Schulwochen, die noch anstehen, sollen im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 aller Schularten und 9/10 am Gymnasium in Präsenzphasen an den Schulen einbezogen werden. So haben alle Schülerinnen und Schüler bis Schuljahresende noch mindestens zwei Schulwochen Präsenzunterricht an der Schule. An den Haupt- und Werkrealschulen sowie an den Gemeinschaftsschulen gibt es zudem Spielraum für die Förderung der Schüler auf G-Niveau. Zusätzlich richten die Schulen gezielte Lerngruppen vor Ort für Schülerinnen und Schüler ein, die mit den Fernlernangeboten gar nicht oder nicht gut erreicht werden konnten. Damit sind an den weiterführenden Schulen nach den Pfingstferien immer mindestens 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler an der Schule - bei halben Gruppengrößen und Konzentration des Unterrichts auf die Kernfächer. Die erweiterte Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 7 wird aufrechterhalten. Der Präsenzunterricht wechselt sich mit Fernlernangeboten ab, um Fragen zu klären, das Erlernte abzugleichen und Inhalte zu vertiefen.
Berufliche Schulen
Auch an den beruflichen Vollzeitschulen, den
beruflichen Gymnasien, den Berufskollegs und den Berufsfachschulen
sollen nach den Pfingstferien alle Schülerinnen und Schüler in
regelmäßigen Abständen im Präsenzunterricht einbezogen werden. Die
Jahrgangsstufe 1 der beruflichen Gymnasien, also der Klassenstufe 12,
soll dabei besonders einbezogen werden, da diese Schülerinnen und
Schüler im nächsten Jahr die Abiturprüfung absolvieren. Für die duale
Berufsausbildung gilt, dass die Berufsschule in Abstimmung mit den
Ausbildungsbetrieben nach Pfingsten in regelmäßigen Abständen besucht
wird. Auch an den beruflichen Schulen werden voraussichtlich nach den
Pfingstferien immer rund 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler bei
kleineren Gruppen an der Schule sein. Die Details zur Ausweitung des
Schulbetriebs an den beruflichen Schulen müssen noch ausgearbeitet
werden. Eine besondere Herausforderung ist dabei, dass sich nach den
Pfingstferien bereits sehr viele Schülerinnen und Schüler der
Abschlussklassen an den beruflichen Schulen befinden.
Das Kultusministerium wird alle Schulen im Land direkt, zeitnah und umfassend über diesen Fahrplan und die begleitenden Regeln informieren. Auch die Kindertageseinrichtungen und Kita-Träger werden selbstverständlich direkt informiert, hierzu müssen jedoch zunächst Abstimmungen mit den kommunalen Landesverbänden erfolgen.
Das Kultusministerium wird alle Schulen im Land direkt, zeitnah und umfassend über diesen Fahrplan und die begleitenden Regeln informieren. Auch die Kindertageseinrichtungen und Kita-Träger werden selbstverständlich direkt informiert, hierzu müssen jedoch zunächst Abstimmungen mit den kommunalen Landesverbänden erfolgen.
Kommentar von Simon Schmeisser zum Ketscher Staatsakt: Spielplätze
Jüngst hat die Gemeindeverwaltung verkündet, man werde die Spielplätze wieder öffnen. Die
Öffnung der Spielplätze hat die Landesregierung mit ihrer neuen Corona-Verordnung beschlossen. Soweit so gut, in Ketsch macht man aus einer einfachen Öffnung wieder ein Drama, ein Staatsakt der seines gleichen sucht.
Zum einen ist natürlich die Gemeindeverwaltung nicht in der Lage, die Spielplätze auf einmal zu öffnen. Nein, das ist nur in Schritten möglich. So werden im ersten Schritt nur die Spielplätze geöffnet, zu denen es keine Zugangsbeschränkungen gibt. Zitat Gemeindeverwaltung: "Die Gemeindeverwaltung Ketsch ist bemüht, alle 13 Spielplätze schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, jedoch müssen teilweise vorbereitende Maßnahmen getroffen werden." Diese Aussage kann einen sprachlos machen. Interessant sind aber auch die Vorgaben die die Gemeindeverwaltung den Spielplatzbesuchern macht. Zitat: "Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Gelände aufhalten. Sowohl die spielenden Kinder als auch die Aufsichtspersonen müssen zueinander jeweils einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Gemeinsames Essen und Trinken sowie Körperkontakt sind untersagt. Die Anzahl der Personen auf einem Spielplatz ist begrenzt und hängt von der Größe des Spielbereichs ab. Über die begrenzte Personenzahl und die weiteren Schutzmaßnahmen wird an jedem Spielplatz mit einem Aushang informiert."
1.5 Meter Abstand bei spielenden Kindern und kein Köperkontakt? Das sind absurde Regelungen. Es zeigt aber auch, was für ein Bild vom Bürger im Ketscher Rathaus man wohl hat. Nichts geht, ohne das der böse Bürger mit Regelungen und Anweisungen überzogen werden muss. Kann man hier nicht auf das Verantwortungsbewusstsein der Eltern setzen? Doch der eigentliche Hammer ist die nachfolgende Aussage:
"Die Bolzplätze auf dem Edison-Spielplatz, am Rodelberg und an der Walldorfer Straße bleiben weiterhin geschlossen. Über eine Öffnung der Hundewiese im Gewerbegebiet Süd und der Skateanlage im Bruch soll in der kommenden Woche beraten werden."
Wenn man schon immer wissen wollte, warum zum Beispiel die Straßen so kaputt in Ketsch sind, in diesen Sätzen findet man die Antwort. Die Gemeindeverwaltung will ernsthaft "in den kommenden Wochen beraten" zu einer Öffnung. Meine Güte, was für ein Staatsakt wegen ein paar Spielplätze.
Sollten auch Sie von solchen Drama-Aktionen der Gemeindeverwaltung die Nase voll haben, dann gibt es eine Lösung! Wählen Sie Simon Schmeisser 2022 zum neuen Ketscher Bürgermeister. Ich verspreche Ihnen: Ich werde als Bürgermeister weder die Bürgerinnen und Bürger mit unsinnigen Verhaltensregeln belästigen, noch werde ich "Wochen" über die Öffnung von Kinderspielplätzen beraten! Ich gedenke mich um die wirklichen Probleme und um die Zukunft der Gemeinde Ketsch zu kümmern!
Öffnung der Spielplätze hat die Landesregierung mit ihrer neuen Corona-Verordnung beschlossen. Soweit so gut, in Ketsch macht man aus einer einfachen Öffnung wieder ein Drama, ein Staatsakt der seines gleichen sucht.
Zum einen ist natürlich die Gemeindeverwaltung nicht in der Lage, die Spielplätze auf einmal zu öffnen. Nein, das ist nur in Schritten möglich. So werden im ersten Schritt nur die Spielplätze geöffnet, zu denen es keine Zugangsbeschränkungen gibt. Zitat Gemeindeverwaltung: "Die Gemeindeverwaltung Ketsch ist bemüht, alle 13 Spielplätze schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, jedoch müssen teilweise vorbereitende Maßnahmen getroffen werden." Diese Aussage kann einen sprachlos machen. Interessant sind aber auch die Vorgaben die die Gemeindeverwaltung den Spielplatzbesuchern macht. Zitat: "Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Gelände aufhalten. Sowohl die spielenden Kinder als auch die Aufsichtspersonen müssen zueinander jeweils einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Gemeinsames Essen und Trinken sowie Körperkontakt sind untersagt. Die Anzahl der Personen auf einem Spielplatz ist begrenzt und hängt von der Größe des Spielbereichs ab. Über die begrenzte Personenzahl und die weiteren Schutzmaßnahmen wird an jedem Spielplatz mit einem Aushang informiert."
1.5 Meter Abstand bei spielenden Kindern und kein Köperkontakt? Das sind absurde Regelungen. Es zeigt aber auch, was für ein Bild vom Bürger im Ketscher Rathaus man wohl hat. Nichts geht, ohne das der böse Bürger mit Regelungen und Anweisungen überzogen werden muss. Kann man hier nicht auf das Verantwortungsbewusstsein der Eltern setzen? Doch der eigentliche Hammer ist die nachfolgende Aussage:
"Die Bolzplätze auf dem Edison-Spielplatz, am Rodelberg und an der Walldorfer Straße bleiben weiterhin geschlossen. Über eine Öffnung der Hundewiese im Gewerbegebiet Süd und der Skateanlage im Bruch soll in der kommenden Woche beraten werden."
Sollten auch Sie von solchen Drama-Aktionen der Gemeindeverwaltung die Nase voll haben, dann gibt es eine Lösung! Wählen Sie Simon Schmeisser 2022 zum neuen Ketscher Bürgermeister. Ich verspreche Ihnen: Ich werde als Bürgermeister weder die Bürgerinnen und Bürger mit unsinnigen Verhaltensregeln belästigen, noch werde ich "Wochen" über die Öffnung von Kinderspielplätzen beraten! Ich gedenke mich um die wirklichen Probleme und um die Zukunft der Gemeinde Ketsch zu kümmern!
Spielplätze: Sukzessive Öffnung bis 9. Mai / Nutzungsregelungen
In der neuen Corona-Verordnung, die am 4.
Mai in Kraft trat, wurde festgelegt, dass die öffentlichen
Spielplätze ab 6. Mai wieder geöffnet werden dürfen. Die Gemeindeverwaltung Ketsch ist bemüht, alle 13 Spielplätze schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, jedoch müssen teilweise vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Ab 6. Mai erfolgt eine sukzessive Öffnung: Begonnen wird mit den kleineren Spielplätzen, die keine Zugangsbeschränkungen haben und die in den vergangenen Wochen lediglich trassiert waren. Danach folgen die größeren Anlagen. Ab Samstag, 9. Mai, soll auch die „alla hopp!“-Anlage zu den üblichen Öffnungszeiten wieder zugänglich sein. Für den Spielplatz-Besuch gelten folgende Regelungen: Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Gelände aufhalten. Sowohl die spielenden Kinder als auch die Aufsichtspersonen müssen zueinander jeweils einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Gemeinsames Essen und Trinken sowie Körperkontakt sind untersagt. Die Anzahl der Personen auf einem Spielplatz ist begrenzt und hängt von der Größe des Spielbereichs ab. Über die begrenzte Personenzahl und die weiteren Schutzmaßnahmen wird an jedem Spielplatz mit einem Aushang informiert.
Die Gemeindeverwaltung bittet Eltern und Aufsichtspersonen, darauf zu achten, dass die Vorgaben eingehalten werden.
Die Bolzplätze auf dem Edison-Spielplatz, am Rodelberg und an der Walldorfer Straße bleiben weiterhin geschlossen. Über eine Öffnung der Hundewiese im Gewerbegebiet Süd und der Skateanlage im Bruch soll in der kommenden Woche beraten werden.
Spielplätze ab 6. Mai wieder geöffnet werden dürfen. Die Gemeindeverwaltung Ketsch ist bemüht, alle 13 Spielplätze schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, jedoch müssen teilweise vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Ab 6. Mai erfolgt eine sukzessive Öffnung: Begonnen wird mit den kleineren Spielplätzen, die keine Zugangsbeschränkungen haben und die in den vergangenen Wochen lediglich trassiert waren. Danach folgen die größeren Anlagen. Ab Samstag, 9. Mai, soll auch die „alla hopp!“-Anlage zu den üblichen Öffnungszeiten wieder zugänglich sein. Für den Spielplatz-Besuch gelten folgende Regelungen: Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Gelände aufhalten. Sowohl die spielenden Kinder als auch die Aufsichtspersonen müssen zueinander jeweils einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Gemeinsames Essen und Trinken sowie Körperkontakt sind untersagt. Die Anzahl der Personen auf einem Spielplatz ist begrenzt und hängt von der Größe des Spielbereichs ab. Über die begrenzte Personenzahl und die weiteren Schutzmaßnahmen wird an jedem Spielplatz mit einem Aushang informiert.
Die Gemeindeverwaltung bittet Eltern und Aufsichtspersonen, darauf zu achten, dass die Vorgaben eingehalten werden.
Die Bolzplätze auf dem Edison-Spielplatz, am Rodelberg und an der Walldorfer Straße bleiben weiterhin geschlossen. Über eine Öffnung der Hundewiese im Gewerbegebiet Süd und der Skateanlage im Bruch soll in der kommenden Woche beraten werden.
Hinweis Landratsamt: Maskenpflicht auch in unseren Dienstgebäuden
Aufgrund der aktuellen Lage im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möchten wir unsere
Kundinnen und
Kunden bitten – soweit möglich – auch weiterhin von persönlichen
Vorsprachen bei unseren Behörden abzusehen und Online-Bürgerdienste zu
nutzen. Rücksprachen und
Gesprächstermine sollten weiterhin telefonisch wahrgenommen und ggf.
erforderliche Unterlagen auf postalischem Weg eingereicht werden.Terminvereinbarung erforderlich
Nicht aufschiebbare persönliche Vorsprachen sollten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Kundinnen
und Kunden werden darüber hinaus gebeten, vereinbarte Termine pünktlich
wahrzunehmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Parkmöglichkeiten im
Landratsamt und seinen Außenstellen sind weiter eingeschränkt. Seit dem 27. April 2020 gilt
bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen
Personennahverkehr. Auch Besucherinnen und Besucher des Landratsamts
Rhein-Neckar-Kreis und seiner Behörden dürfen die Dienstgebäude nur mit
einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten. Die Regelung gilt auch für alle
Außenstellen, einschließlich der Kfz-Zulassungs- und
Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch. Getragen werden muss im Übrigen
kein medizinischer Mundschutz, sondern sogenannte Alltags- oder
Community-Masken, ein Schal oder ein Tuch, um das unkontrollierte
Aushusten oder Ausniesen von virenbelasteten Tröpfchen zu senken. Wir bitten um Verständnis für
diese Vorsichtsmaßnahmen, die Ihrem Schutz und dem Schutz unserer
Mitarbeitenden gleichermaßen dienen.
Gemeinderat in der Coronavirus-Krise: Wird er noch gebraucht?
Wie wichtig ist der Ketscher Gemeinderat? Scheinbar nicht besonders oder der Ketscher Gemeinderat
hat keine wichtigen Angelegenheiten. Gut, schaut man sich die Infrastruktur an, kann man diesem Gremium nur ein Totalversagen bescheinigen. Kaputte Straßen so weit das Auge mittlerweile reicht. Von den zahlreichen anderen Problemfeldern ganz zu schweigen. Im Zusammenhang mit dem Coronavirus fand jetzt die übliche Sitzung im Monat April nicht statt. Auf der einen Seite kann man die Begründung, nämlich der Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstehen. Auf der anderen Seite, ist es aber inakzeptabel das ein demokratisch gewähltes Gremium nicht tagt. Wie stehen zum Beispiel die Fraktionen zu der Ketscher Allgemeinverfügung? Oder dem verbarrikadieren vom Rathaus über Wochen? Wie steht man zum Handeln von Bürgermeister Kappenstein in der Coronavirus-Krise? So hat er in den letzten Wochen sowohl im Ketscher Amtsblatt, aber auch in anderen Medien sich als der Macher, im Zusammenhang mit den Kindergartengebühren zum Beispiel gezeigt. Staatstragend mit den Worten "Liebe Eltern" verkündete er, dass der monatliche Beitrag zum Kindergarten ausgesetzt ist. Und die daraus fehlenden 90.000 Euro von der Gemeinde kommen. Eine nette, aber auch gebotene Geste. Schließlich können die Kindergärten derzeit aufgrund vom Coronavirus nicht genutzt werden. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, waren aber seine Äußerungen, so gab es wohl keine Einstimmigkeit im Gemeinderat dazu. Warum und weshalb, konnten die Leser in den Medien nicht erfahren. Und gerade das, ist dann schon bemerkenswert, was da Fraktionen mit sich machen lassen.
Ausfall von Gemeinderatssitzungen und Geheimnisse
hat keine wichtigen Angelegenheiten. Gut, schaut man sich die Infrastruktur an, kann man diesem Gremium nur ein Totalversagen bescheinigen. Kaputte Straßen so weit das Auge mittlerweile reicht. Von den zahlreichen anderen Problemfeldern ganz zu schweigen. Im Zusammenhang mit dem Coronavirus fand jetzt die übliche Sitzung im Monat April nicht statt. Auf der einen Seite kann man die Begründung, nämlich der Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstehen. Auf der anderen Seite, ist es aber inakzeptabel das ein demokratisch gewähltes Gremium nicht tagt. Wie stehen zum Beispiel die Fraktionen zu der Ketscher Allgemeinverfügung? Oder dem verbarrikadieren vom Rathaus über Wochen? Wie steht man zum Handeln von Bürgermeister Kappenstein in der Coronavirus-Krise? So hat er in den letzten Wochen sowohl im Ketscher Amtsblatt, aber auch in anderen Medien sich als der Macher, im Zusammenhang mit den Kindergartengebühren zum Beispiel gezeigt. Staatstragend mit den Worten "Liebe Eltern" verkündete er, dass der monatliche Beitrag zum Kindergarten ausgesetzt ist. Und die daraus fehlenden 90.000 Euro von der Gemeinde kommen. Eine nette, aber auch gebotene Geste. Schließlich können die Kindergärten derzeit aufgrund vom Coronavirus nicht genutzt werden. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, waren aber seine Äußerungen, so gab es wohl keine Einstimmigkeit im Gemeinderat dazu. Warum und weshalb, konnten die Leser in den Medien nicht erfahren. Und gerade das, ist dann schon bemerkenswert, was da Fraktionen mit sich machen lassen.
Und da sind wir auch wieder beim Thema, nämlich der Ausfall einer Gemeinderatssitzung. Gerade hier wäre der passende Ort, diese Themen transparent zu diskutieren. Wenngleich die Diskussion und Transparenz in Ketsch ein Fremdwort sind. Keine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis macht ein solches Staatsgeheimnis zu den Ausschüssen, die stets in nicht öffentlicher Sitzung tagen, wie die Gemeinde Ketsch. Hier werden nicht nur die Gemeinderäte unnötig mit einem Geheimhaltungsdrang konfroniert, sondern der Ketscher Bürger auch zum Narren gehalten. Generell wäre es wünschenswert, wenn der Ketscher Gemeinderat mal demokratischer und selbstständiger werden würde. Gerade der Ausfall von Gemeinderatssitzungen ist ja in Ketsch keine Seltenheit. Wie ein solcher Ausfall intern verkündet wird, kann man nachfolgend an einer internen E-Mail aus dem Gemeinderat sehen:
Begründung? Natürlich nicht.
Das es anders geht, auch in der Coronavirus-Krise beweisen viele Kommunen in Deutschland, in Baden-Württemberg. Der Gemeinderat Mannheim tagt zum Beispiel weiter, wenngleich in reduzierter Besetzung und mit Einschränkungen. Und damit die Transparenz gewährleistet ist, werden die Sitzungen des Gemeinderates in einem Livestream auf Youtube gesendet.
Und auch der Staatsanzeiger titelte zuletzt:
Es geht also auch anders, scheinbar aber nicht in Ketsch. In Ketsch wird die Gemeinde weiter im Schlafwagen gehalten. Dabei würde es auch in Ketsch eine Vielzahl an Möglichkeiten geben, sei es Sitzungen in der Rheinhalle oder in der Neurotthalle abhalten zu können, die einen ausreichenden Infektionsschutz bieten. Gewollt wird das aber wohl nicht. Was letztlich dann die Frage erlaubt: Brauchen wir überhaupt den Gemeinderat noch? Wichtig, gerade in einer Krise, scheint er ja nicht zu sein.
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