Aktuell gibt es im Rhein-Neckar-Kreis 6394 positiv Getestete; 5182 Personen gelten mittlerweile als genesen. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus liegt im Landkreis bei 94. Die Zahl der aktiven Fälle liegt damit bei 1118, die 7-Tage-Inzidenz bei 133,1.
Was passiert in Ketsch? Im Der Enderle, in der ersten Online Zeitung für Ketsch kann man es erfahren. Ob Politik, Gesellschaft, Sport, hier findet man alles. Der Enderle ist ein Angebot von Schmeisser Medien. Neben dem Der Enderle, gehört zum Angebot vom Herausgeber Simon Schmeisser, auch noch andere Medienangebote. Redaktion: buero-schmeisser @ web.de
Coronavirus-Krise in Ketsch (Stand: 16.04.2021)

Veranstaltungskalender der Gemeinde

TOP Nachrichten
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In der Leitung der Gemeindekasse Ketsch hat sich ein Wechsel zum 01.09.2019 vollzogen. Der bisherige Kassenleiter Herr Peter Sickmüller bef...
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Abbau von Sand und Kies im Gewann Entenpfuhl (Gemarkung Schwetzingen) Auch in der letzten Gemeinderatssitzung war der mögliche Abba...
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Die Sozialliberale Fraktion Baden-Württemberg (SFBW) hat bei der Polizei Mannheim die Kriminalstatistik für 2018 angefordert. Nachfolgen...

Aktuelles TOP-THEMA der Redaktion Der Enderle
Update Juli 2020: Bürgermeister Kappenstein von Bürger beleidigt und bedroht- Urteil vom Landgericht Mannheim
Der Ketscher Bürgermeister Jürgen Kappenstein wurde von einem Bürger bedroht. In einer E-Mail hatte ein Bürger mit Gewalt gedroht. Bürgermei...


Aktueller Stand: Coronazahlen in Ketsch und im Rhein-Neckar-Kreis
Auffahrunfall bei der Abfahrt von der A6
Ihm folgte eine 29-Jährige, die die Situation zu spät erkannte und mit ihrem Kia auf den Audi auffuhr. Der Kia schleuderte durch den Aufprall nach rechts auf die Leitplanke und kam dort zum Stehen. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
Zeugen für Straftaten in Ketsch und Schwetzingen gesucht: Diebstahl von Anhänger und schweren Baumaschinen
Der Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. In der gleichen Nacht entwendeten unbekannte Täter in der Durlacher Straße in Ketsch einen mit Deichselsicherung gesicherten PKW-Anhänger mit Gitteraufbau. Auf dem Anhänger befanden sich große Baumwurzeln, welche die Täter im Bereich Hockenheim-Talhaus am Feldrand ablegten. Ob die Taten im Zusammenhang stehen ist Gegenstand der Ermittlungen. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder Hinweise zu Tat und Täter sowie dem Diebesgut geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06202/61696 beim Polizeiposten Ketsch oder unter der Telefonnummer 06202/288-0 beim Polizeirevier Schwetzingen zu melden.
Coronazahlen aus Ketsch und dem Rhein-Neckar-Kreis
Aktuell gibt es im Rhein-Neckar-Kreis 5.989 positiv Getestete; 4.665 Personen gelten mittlerweile als genesen. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus liegt im Landkreis bei 87. Die Zahl der aktiven Fälle liegt damit bei 1.237; die 7-Tage-Inzidenz bei 162,1.
Stellenangebot: Erzieher (m/w/d) in Teilzeit für Kindertagesstätte
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32 Stunden. Die Stelle ist unbefristet. Eine abgeschlossene Fachausbildung ist Voraussetzung. Der Einsatz erfolgt in der Krip-pe. Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD.
Die Gemeinde Ketsch liegt im unmittelbaren Einzugsbereich des Städtedreiecks Mannheim-Heidelberg-Speyer. Sie verfügt über günstige Verkehrsanbindungen und eine gute Infrastruktur so-wie vielfältige Freizeitangebote.Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre Bewerbung erwarten wir schriftlich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 6. Dezember 2020. Bewerbungen wollen Sie bitte an das Bürgermeisteramt Ketsch, Hockenheimer Str. 5, 68775 Ketsch oder per E-Mail an Personalamt@Ketsch.de richten.
Stellenangebot: Hausmeister (m/w/d) für die Rheinhalle gesucht
Gesucht wird ein Bewerber m/w/d mit organisatorischen und handwerklichen Fähigkeiten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf wäre von Vorteil, insbesondere im Bereich Heizung, Sanitär, Gärtner, Schlosser, Schreiner.
Erwartet wird eine ausgeprägte Sozialkompetenz, Teamfähigkeit sowie eine besondere Einsatz- und Leistungsbereitschaft. Da die Halle für Messen, Ausstellungen, Tagungen, Sport- und Bühnenveranstaltungen sowie für Betriebsfeste genutzt wird, ist eine zeitliche Flexibilität (auch in den Abendstunden und an Wochenenden) unabdingbar.
Wir bieten
• eine unbefristete Vollzeitstelle
• Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
• Bezahlung nach dem TVöD
• eigenständiges Arbeiten.
Die Gemeinde Ketsch liegt im unmittelbaren Einzugsbereich des Städtedreiecks Mannheim-Heidelberg-Speyer. Sie verfügt über günstige Verkehrsanbindungen und eine gute Infrastruktur sowie vielfältige Freizeitangebote.Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre Bewerbung erwarten wir schriftlich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 31. Dezember 2020. Bewerbungen wollen Sie bitte an das Bürgermeisteramt Ketsch, Hockenheimer Str. 5, 68775 Ketsch richten. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
- zum Aufgabengebiet: Bauamtsleiter Hr. Keilbach/Fr. Moser, Telefon-Nr. 06202/606-644 o. -642- zu personalrechtlichen Fragen: Fr. Weber/Fr. Schwab/Fr. A. Klein, Telefon-Nr. 06202/606-157/-158/-152
Gemeinderatssitzung am 07.12.2020
Tagesordnung
1. Nachrücken von Herrn Jens Rebmann in den Gemeinderat
2. Neufassung der „Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Ketsch“
3. Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Rasengräber und Baumgräber auf dem Friedhof Ketsch“
4. Klimaschutzmanager; Grundsatzbeschluss
5. Bebauungsplan „Alte Schule Rathaus“; Auslegungsbeschluss
6. Bebauungsplan „Ortskern Teilbereich B“, 1. Änderung; Aufstellungsbeschluss
7. Neubau Kindertagesstätte Gartenstraße 33; Auftragsvergabe Kücheneinrichtung
8. Erweiterung Alte Schule; Auftragsvergabe Fachingenieurleistungen
9. Berichte des Bürgermeisters
10. Anfragen der Gemeinderäte
11. Anfragen der Sitzungsbesucher
12. Ehrung von Bürgern/Bürgerinnen für häufigen Besuch von Gemeinderatssitzungen
Landratsamt: Winterdienst gut vorbereitet
Über 7.000 Tonnen Salz und 150.000 Liter Sole...
Um im Bedarfsfall möglichst schnell räumen und streuen zu können, unterhält der Rhein-Neckar-Kreis acht Winterdienststützpunkte, die sich über den Landkreis erstrecken. Die Stützpunkte befinden sich in Eberbach, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Schwetzingen, Sinsheim, Vorderheubach (Heiligkreuzsteinach), Weinheim und Wiesloch. In den vergangenen Wochen wurden die Salzlagerhallen bereits aufgefüllt, sodass nun für den Winter über 7000 Tonnen Salz und rund 150.000 Liter Sole (eine Wasser-Salz-Lösung) zur Verfügung stehen.
...für 844 Kilometer Straßen
"Wir sind für das insgesamt 844 Kilometer lange Straßennetz im Landkreis zuständig – darunter fallen die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – die von den drei Straßenmeistereien im Kreis betreut werden", erklärt Frobin. Dabei stehen uns neben den 14 meistereieigenen Fahrzeugen – drei LKW, sieben Unimogs und vier Schmalspurschlepper für Rad- und Gehwege – und vier eigens angemietete Fahrzeuge zur Verfügung. Im Bedarfsfall kann auf weitere elf Fremdfahrzeuge inklusive Fahrer von externen Firmen zurückgegriffen werden.
„Damit wir die optimale Tauwirkung erreichen, bringen wir neben dem reinen Tausalz auch ein optimales Salz-Sole-Gemisch präventiv auf die Straßen“, so Frobin. Diese Salzsole erzeugen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenbauamtes übrigens an vier Standorten selbst. Dies spart nicht nur Kosten ein, sondern macht uns auch von Lieferanten unabhängig.
Vorbereitungen starten bereits im Sommer
Nach jeder Winterdienst-Saison werden die Geräte gereinigt, überprüft und bei Bedarf repariert und bis zum nächsten Winter eingelagert. Die ersten Vorbereitungen für den kommenden Winterdienst wurden bereits im Sommer mit der Einlagerung von Streusalz durchgeführt, ehe im Herbst die Einsatzpläne erstellt wurden. Generell gibt es in der Winterdienstphase in den Straßenmeistereien eine Urlaubssperre, wobei je nach Witterung kleinere Ausnahmen möglich sind.
Die Straßenzustände an verschiedenen Orten im Rhein-Neckar-Kreis werden, bei der kalten Witterung, bereits ab 3 Uhr morgens geprüft, um einen eventuell notwendigen Räum- und Streueinsatz auszulösen und je nach winterlicher Beeinträchtigung zu koordinieren.
Auch nach Streueinsätzen kann es glatt sein
Der Winterdienst ist so organisiert, dass die Befahrbarkeit von Straßen werktags zwischen 6 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 7 und 22 Uhr nach besten Kräften gewährleistet wird. Ein Rechtanspruch hierauf besteht allerdings nicht. Während eines länger andauernden Schneefalles muss auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden. Auch nach Streueinsätzen kann stellenweise Glätte nicht ausgeschlossen werden. Daher der Appell an die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer insbesondere in der kalten Jahreszeit, bei Schnee und Eis, mit besonderer Vorsicht und angepasst zu fahren sowie entsprechend der Witterung mehr Zeit einzuplanen.
Zugeparkte Ortsdurchfahrten behindern Räumfahrzeuge
"In den vergangenen Jahren kam es auch immer wieder zu massiven Behinderungen durch viele Fahrzeuge, die in den Ortsdurchfahrten so an den Fahrbahnrändern geparkt wurden, dass unsere Räumfahrzeuge stark behindert oder sogar an der Durchfahrt gehindert wurden", so Frobin. Dies führe unweigerlich zu Umwegen und Verzögerungen, die auch für die Verkehrsteilnehmenden sehr ärgerlich sind. „Wir führen die Winterdiensteinsätze nicht zum Selbstzweck durch, sondern für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer“, appelliert Frobin an die Parkenden und sagt weiter: „Von den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern wünschen wir uns im Gegenzug mehr Rücksicht und empfehlen den erhöhten Platzbedarf der Räumfahrzeuge zu berücksichtigen und dementsprechend rücksichtsvoll zu parken.“ Dies ist für einen reibungslosen Ablauf des Winterdiensteinsatzes und Einhaltung der Umlaufzeiten der Räumfahrzeuge unumgänglich.
Beim Online-Kauf misstrauisch sein - Polizei gibt Tipps zum sicheren Geschenkekauf im Internet
In Zeiten der Pandemie erledigen viele Menschen ihre Einkäufe im Internet, auch den Kauf von Weihnachtsgeschenken. Das ist einfach und bequem. Doch auch Kriminelle nutzen das Internet, insbesondere zu Corona-Zeiten, um ahnungslose Bürgerinnen und Bürger zu betrügen. Deshalb ist es wichtig, beim Online-Shoppen einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
"Vorsichtig sollte man bei unschlagbar günstigen Angeboten im Internet sein", rät Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Dahinter kann sich ein sogenannter Fake-Shop verbergen." Fake-Shops sind gefälschte Online-Verkaufsplattformen, die aber professionell aufgemacht mit Produktbildern und Informationen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem gefälschten Impressum täuschend echt aussehen. Das Problem: Die Betreiber bieten ihre Ware nur gegen Vorkasse an, liefern nach Zahlung der Ware aber kein Produkt oder bieten minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis.
"Fake-Shops sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Deshalb raten wir beim Online-Shoppen unbedingt zur Vorsicht", betont Hinz. "Das heißt: Vor dem Kauf immer auf den Preis, die Zahlungsarten und das Widerrufsrecht achten", so Hinz weiter. Ein leicht zu findender Verweis auf das Widerrufs- und Rückgaberecht kann beispielsweise dabei helfen, seriöse Anbieter von Betrügern zu unterscheiden. Ebenso empfiehlt es sich, Informationen oder Erfahrungen anderer Kunden über unbekannte Verkaufsplattformen vor einem Kauf im Internet zu recherchieren.
Ist man Opfer eines Betrugs beim Online-Kauf geworden, sollte man unbedingt bei der Polizei Anzeige erstatten.
Tipps für einen sicheren Online-Kauf
- Tätigen Sie keine Spontankäufe. Vergleichen Sie den Preis des Produkts Ihrer Wahl mit den Angeboten anderer Anbieter - auch im stationären Handel. - Informieren Sie sich über die Verkaufsplattform: Geben Sie deren Namen in eine Suchmaschine ein. So erhalten Sie Informationen anderer Kunden über den Shop. - Auch bei den Verbraucherzentralen können Sie sich über Online-Händler informieren. - Nutzen Sie sichere Zahlungswege: Bevorzugen Sie den Kauf auf Rechnung. Nutzen Sie auf keinen Fall Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard. - Achten Sie grundsätzlich auf eine sichere Internetverbindung (https), wenn Sie persönliche Daten an den Online-Shop übermitteln. - Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie vermuten, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind.
Weitere Informationen zu Fake-Shops: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/fake-shops/
A6-Ketsch: Auffahrunfall mit zwei Verletzten
Beide Fahrer wurden durch den Unfall verletzt und durch den Rettungsdienst in nahegelegene Krankenhäuser verbracht. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von mehr als 10.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Für die Zeit der Unfallaufnahme war der rechte Fahrstreifen gesperrt.
Warnung der Polizei: Falsche Microsoft-Mitarbeiter treiben weiter ihr Unwesen in der Region
Über 140 Fälle solcher Anrufe "falscher" Microsoft-Mitarbeiter registrierte das Polizeipräsidium Mannheim bislang im Jahr 2020 in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis. Die Masche ist dabei immer die gleiche: Unbekannte rufen von Callcentern, meist aus dem asiatischen Raum bei häufig älteren Menschen an und überreden sie, in englischer, aber auch in guter deutscher Sprache, durch geschickte Gesprächsführung dazu, diverse Aktionen am Computer durchzuführen.
Hierdurch erlangen die Täter Fernzugriffe auf die PC-Systeme der Opfer. Durch nachfolgende Finanztransaktionen von Opferkonten auf die Konten der Täter oder deren Hintermänner entstehen hohe finanzielle Schäden. So ergangen ist es dieser Tage auch einem Eberbacher, der den Navigationsanweisungen des Anrufers an seinem PC folgte. Der Anrufer erhielt so einen Systemzugriff auf den Computer des Eberbachers, worauf später ohne Gegenleistungen mehrere Online-Überweisungen von insgesamt über 1.000.- erfolgten.
Mit erneutem Auftreten falscher Microsoftmitarbeiter muss allerdings weiter gerechnet werden. Die Polizei rät deshalb auch bei zukünftigen Fällen:
- Die Firma Microsoft führt solche Anrufe nicht durch (Hinweise hierzu auch auf der Microsoft-Homepage).
- Nicht auf Anrufe von angeblichen Microsoft-Mitarbeitern eingehen und sofort auflegen. Auch nicht auf die Frage, "Do you speak English" mit "Yes!" antworten.
- Auf keinen Fall persönliche Daten, Bankkonto- oder Kreditkartendaten oder Zahlungsdaten wie PINs oder TANs an die Anrufer herausgeben.
- Keine Software installieren oder installieren lassen.
Wurde man bereits Opfer?
- Rechner vom Internet trennen und runterfahren. Über einen anderen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter ändern.
- Rechner überprüfen lassen und evtl. Fernwartungsprogramm auf dem Rechner löschen.
- Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen aufnehmen, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.
- Vom Geldinstitut beraten lassen, ob bereits getätigte Zahlungen zurückgeholt werden können.
- Anzeige bei der Polizei erstatten!
Ggf. Betrugsversuch zusätzlich bei Microsoft melden: www.microsoft.com/de-DE/concern/scam
Alle Infos zum Betrugsphänomen gibt es auch hier: ➡ https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/falsche-microsoft-mitarbeiter/
Sachdienliche Hinweise nehmen auch weiterhin die für den jeweiligen Wohnort der Opfer zuständigen Polizeidienststellen, aber auch jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Weiterer Nachtrag zum tödlichen Verkehrsunfall: Polizei sucht Zeugen
Die Unfallermittler der Autobahnpolizei Walldorf suchen diesen Motorradfahrer, da dieser möglicherweise wichtige Hinweise zur abschließenden Klärung der Unfallursache geben kann. Dieser, sowie weitere Zeugen, werden gebeten, sich bei der Autobahnpolizei Walldorf, Tel.: 06227/35826-0 zu melden.
Anstieg bei den Infektionszahlen in Ketsch und im Rhein-Neckar-Kreis
Aktuell gibt es im Rhein-Neckar-Kreis 5.100 positiv Getestete; 3.892 Personen gelten mittlerweile als genesen. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus liegt im Landkreis bei 74. Die Zahl der aktiven Fälle liegt damit bei 1.134; die 7-Tage-Inzidenz bei 155,7.
Übersichtskarte:
(Zum Vergrößern draufklicken)
Landrat Dallinger: „AHA + L + A heißt die Formel der Stunde“
„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, dabei nicht nachzulassen und sich weiter an diese sogenannten AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, Alltagsmaske tragen) zu halten. Nur mit viel Disziplin und durch gemeinsames und verantwortungsbewusstes Handeln können wir es schaffen, die derzeit bedenklich hohen Infektionszahlen wieder zu senken“, appelliert der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, an die Menschen in der Region. Er betont: „Neben AHA sind mit L (für regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen) und dem dritten „A“ für App (hiermit ist die Corona-Warn-App gemeint) zwei wichtige Bausteine im Kampf gegen das Coronavirus hinzugekommen.“
„AHA + L + A heißt die Formel der Stunde“
„AHA + A + L heißt jetzt die Formel der Stunde, die wir uns alle gut einprägen und im alltäglichen Leben verinnerlichen sollten“, so der Landrat weiter. Weiterhin bittet er darum, soweit wie möglich soziale Kontakte zu vermeiden. „Ich weiß selbst, dass der Verzicht auf Besuche bei Freunden und Verwandten vielen besonders schwerfällt – doch es ist zugleich die einfachste Möglichkeit, das Ansteckungsrisiko zu minimieren.“
Landrat Dallinger zeigt sich optimistisch, dass er – wie schon in der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr – auf die gemeinsame Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger in der Rhein-Neckar-Region zählen kann. Denn je mehr Menschen mitmachen, desto leichter lassen sich Infektionsketten unterbrechen – und das sei nun mal das Gebot der Stunde, um die Fallzahlen zu senken und somit das Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu bewahren, so der Landrat abschließend.
Ketsch/BAB 6: Frischfleisch ungesichert und ungekühlt transportiert - Polizei hat 100 kg Lammfleisch sichergestellt
Bei einer genaueren Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs konnten erhebliche Mängel festgestellt werden. So waren unter anderem alle Reifen abgefahren und beide Außenspiegel beschädigt und scharfkantig. Der 27-Jährige sieht nun Bußgeldern wegen lebensmittelrechtlicher und verkehrsrechtlicher Verstöße entgegen. Zudem wurde ein Mängelbericht mit der Aufforderung zur Beseitigung der Mängel ausgestellt.
Bild: Polizei
Aktuelle Coronazahlen aus Ketsch und dem Rhein-Neckar-Kreis
Aktuell gibt es im Rhein-Neckar-Kreis 4.704 positiv Getestete; 3.629 Personen gelten mittlerweile als genesen. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus liegt im Landkreis bei 68. Die Zahl der aktiven Fälle liegt damit bei 1.007; die 7-Tage-Inzidenz bei 156,5.
Übersichtskarte
Motorradfahrer bei Verkehrsunfall getötet
Ergänzung zur heutigen Berichterstattung im Der Enderle:
Tödliche Verletzungen trug der 24-jährige Fahrer eines Motorrades der Marke Kawasaki beim einem schweren Unfall auf der BAB 6 im Bereich Ketsch davon. Ausweislich der ersten Ermittlungen kollidierte der Fahrer, als er einen auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden PKW überholen wollte, mit einem ebenfalls überholenden grauen Audi A3, kam zu Fall und verletzte sich hierbei so schwer, dass er noch an der Unfallstelle verstarb.
Die Ermittlungen zur Ursache des Zusammenstoßes dauern derzeit noch an. Während der Unfallaufnahme war die Fahrbahn in Richtung Süden von 17.00 - 21.30 Uhr voll gesperrt. Der Verkehr staute sich teilweise bis zur Anschlussstelle Mannheim-Rheinau. Ein Gutachter wurde zur Unterstützung bei der Ermittlung der Unfallursache hinzugezogen.
Anzahl der Patienten? GRN-Krankenhaus Schwetzingen und das Coronavirus
Aktuell befinden sich 11 Infektionsfälle in der Behandlung im GRN-Krankenhaus Schwetzingen. Zwei Menschen müssen derzeit beatmet werden und befinden sich auf der Intensivstation.
Übersicht der Zahlen:
Betrachtet man alle Zahlen, so vom GRN-Krankenhaus Schwetzingen, Eberbach, Sinsheim und Weinheim, so befinden 36 Menschen in stationärer Behandlung in den Kliniken. 9 Menschen befinden sich auf einer Intensivstation, 5 Menschen müssen beatmet werden. Diese Zahlen spiegeln den Stand 13.11.2020 wieder und können sich tagesaktuell ändern.
Landratsamt informiert: Ausbreitung der Geflügelpest
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die grundsätzlich als Zoonose, d.h. vom Tier auf den Menschen und umgekehrt übertragbar gilt. Sie tritt bei gehaltenen Vögeln und bei Wildvögeln auf und führt nach meist sehr schweren Erkrankungsverläufen zu einem massenhaften Verenden der Tiere. Bei Hühnern und Puten können innerhalb kurzer Zeit bis 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. Enten und Gänse erkranken weniger schwer. Sie sterben nicht immer und zeigen oft einen milden Verlauf, der leicht übersehen werden kann. Enten und Gänse scheiden aber das Virus aus und können es auf andere Tiere oder Bestände übertragen.
Die größte Gefahr für gehaltenes Geflügel geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass alle geflügelhaltenden Betriebe - auch die ganz kleinen Haltungen - Vorsorge treffen, um ihre Bestände vor einem Erregereintrag zu schützen.
Dazu gehört vor allem die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, die einen entscheidenden Baustein zur Risikominimierung eines Tierseucheneintrags darstellen, aber auch die Tiergesundheit positiv beeinflussen. Biosicherheit umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von Krankheiten, der Weiterverbreitung im Betrieb und der Verschleppung in andere Betriebe.
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis appelliert an alle Geflügelhalter im Landkreis, ihre Geflügelhaltungen vor einem möglichen Erregereintrag zu schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Biosicherheitsmaßnahmen
- Halten Sie ihr Geflügel so, dass Wildvögel keinen Zugang zu ihrem Geflügel haben.
- Füttern Sie ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Tränken Sie ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser (Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser), zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen ihr Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu ihrer Geflügelhaltung (Ställe, Grundstücke) gegen den Zutritt Unbefugter und stellen Sie sicher, dass fremde Personen (Besucher, Kinder, Kunden) und Haustiere nicht in ihren Stall bzw. in ihre Geflügelhaltung gelangen können.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen – und Stallkleidung. Betreten Sie den Stall nur mit einer betriebseigenen Schutzkleidung und separatem Schuhwerk. Schutzkleidung und Schuhe bleiben im Stall und müssen regelmäßig gereinigt, gewaschen und die Schuhe desinfiziert werden.
- Gehen Sie nicht mit Straßenschuhen in den Stall, an der Sohle könnten Kot oder anderes Material von infizierten Wildvögeln sein, welches Sie dann in den Stall hineinbringen würden.
- Anderenfalls müssen Sie die Schuhe vor dem Betreten des Stalles reinigen und danach desinfizieren (z.B. in einer mit Desinfektionsmittel getränkten Wanne oder Matte).
- Waschen Sie sich unmittelbar vor dem Betreten des Stalles die Hände.
- Stellen Sie sicher, dass jede Person, die Geflügel impft oder gewerbsmäßig z.B. Geflügel ein- oder ausstallt, vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung anlegt und diese während der jeweiligen Tätigkeit trägt. Die Schutzkleidung muss unverzüglich nach Gebrauch abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder, im Falle von Einwegschutzkleidung, unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
- Nach jeder Ein-und Ausstallung von Geflügel müssen die dazu verwendeten Gerätschaften und die frei gewordenen Ställe gereinigt und desinfiziert werden.
- Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge, Anhänger, Kisten und Käfige) müssen nach jedem Einsatz gereinigt und desinfiziert werden.
- Führen Sie regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung in den Ställen und im Außenbereich durch.
- Sollten Sie vermehrt kranke Tiere oder ungewöhnlich hohe Verluste bei Ihren Tieren feststellen, dann informieren Sie unverzüglich ihren Tierarzt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Tierbestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit der Geflügelpest sicher auszuschließen.
- Informieren Sie ihren Tierarzt bzw. ihre Tierärztin auch, wenn Sie einen starken Rückgang der Legeleistung und fehlende Gewichtszunahmen feststellen.
Bei einem Verdacht auf aviäre Influenza ist unverzüglich das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zu informieren. Die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln ist gemäß Viehverkehrsverordnung bei der zuständigen Behörde, das ist im Rhein-Neckar-Kreis das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt, sofort angezeigt werden muss. Jeder Tierhalter und jede Tierhalterin erhält eine Registriernummer und muss ein Bestandsregister führen. Anzuzeigen sind der Name, die Anschrift und die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart. Die entsprechenden Registrierungsanträge gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis. Tierhalter und Tierhalterinnen, die ihre Geflügelhaltung bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und Verbraucherschutz angezeigt haben, sind aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.
Im Rahmen von Monitoring-Untersuchungen finden in Baden-Württemberg ganzjährig Untersuchungen bei Hausgeflügel und Wildvögeln statt. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln dem Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zu melden.
Ketsch: Schwerer Verkehrsunfall auf der BAB 6 Fahrtrichtung Heilbronn- Vollsperrung!
Nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad-Fahrer und einem PKW besteht derzeit auf der BAB 6 bei Ketsch in Fahrtrichtung Heilbronn Vollsperrung. Die Staulänge beträgt ca. 4 km. Die Polizei leitet den Verkehr um.
Weitere Berichterstattung folgt.
Neue Zahlen zur Corona-Lage in Ketsch und im Rhein-Neckar-Kreis
Nicht nur in Ketsch sind die Zahlen erneut gestiegen, sondern generell im Rhein-Neckar-Kreis und in der kreisfreien Stadt Heidelberg. Aktuell gibt es im Rhein-Neckar-Kreis 4246 positiv Getestete; 3266 Personen gelten mittlerweile als genesen. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus liegt im Landkreis bei 63. Die Zahl der aktiven Fälle liegt damit bei 917; die 7-Tage-Inzidenz bei 163,0.
Übersichtskarte:
(Zum Vergrößern draufklicken)Online-Angebote für Eltern
Um in der momentanen schwierigen Zeit weiterhin mit Eltern des Kreises im Kontakt zu bleiben, bietet das Kreisjugendamt ab November kostenfreie Webinare mit erfahrenen Fachkräften an. Auch über die aktuelle Situation mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen hinaus soll dieses Angebot als fester Bestandteil der Frühen Hilfen im Rhein-Neckar-Kreis etabliert werden.
Infos & Anmeldung im Familienwegweiser
Alle interessierten Eltern sind herzlich eingeladen, sich im Familienwegweiser des Rhein-Neckar-Kreises über Themen, Termine und Referentinnen zu informieren und auch dort direkt anzumelden:
Was erwartet interessierte Eltern?
Die Fachkräfte beantworten Fragen zu Themen der Erziehung und zu Themen in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen oder sich über Arbeitsweisen von Beratungsstellen und Zugangswege zu Hilfsangeboten zu informieren.
Das Kreisjugendamt weist bereits jetzt darauf hin, dass die Abteilung Frühe Hilfen auch für Fachkräfte in Kürze mit dem Aufbau von Webinaren zur Information, zum Austausch und zur Stärkung der Netzwerkarbeit startet.
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Ketsch und im Rhein-Neckar-Kreis
Aktuell gibt es im Rhein-Neckar-Kreis 3.846 positiv Getestete; 3.018 Personen gelten mittlerweile als genesen. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus liegt im Landkreis bei 58. Die Zahl der aktiven Fälle liegt damit bei 770; die 7-Tage-Inzidenz bei 157,4.
Die Übersichtskarte mit den Infektionsfällen:
(Zum Vergrößern draufklicken)Aufruf Landratsamt: Eigenverantwortlich handeln - Mitmenschen schützen
Kontakte reduzieren und zu Hause bleiben sind wichtige Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie.
Um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, setzen die Gesundheitsbehörden auf eine Nachverfolgung von Kontakten infizierter Personen – liegen die Voraussetzungen vor, wird eine Quarantäne angeordnet. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz.
Selbstisolation wichtige Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie
Bei den derzeitigen extrem rasch steigenden Fallzahlen kann es jedoch vorkommen, dass Menschen über das private oder berufliche Umfeld die Information erhalten, dass sie Kontaktperson zu einer Person mit einer bestätigten Sars-CoV-2-Infektion sind, noch bevor sie vom Gesundheitsamt davon erfahren. „In einem solchen Fall sollte man sich rechtzeitig eigenverantwortlich in die sogenannte Selbstisolation begeben und weitere Kontakte im privaten oder beruflichen Umfeld möglichst meiden“, rät Dr. Andreas Welker, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamts, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist.
Das gleiche gelte für Personen mit Symptomen, die auf eine mögliche Covid-19-Infektion hindeuten, und andere "Verdachtsfälle", die auf einen Testtermin oder auf ihr Testergebnis warten. Auch ein entsprechender Hinweis über die Corona-Warn-App sollte ernst genommen werden und dazu führen, sich in Selbstisolation zu begeben, bis der Sachverhalt geklärt ist.
"Natürlich kann das für einige Tage eine starke Einschränkung des persönlichen Alltags darstellen – aber genau dieses eigenverantwortliche Handeln brauchen wir in der jetzigen Phase. So schützen Sie Mitmenschen, unterstützen die Gesundheitsämter und tragen Ihren Teil dazu bei, dass Infektionszahlen zurückgehen und so die Krankenhäuser vor einer Überlastung bewahrt werden!“ lautet der Appell von Dr. Welker.
Klage vom Ketscher AfD-Landtagsabgeordneten Voigtmann gegen den Landtag von Baden-Württemberg
Wie in den vergangenen Monaten schon hier berichtet, klagt der Ketscher AfD-Landtagsabgeordnete Klaus-Günther Voigtmann vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, gegen den Landtag Baden-Württemberg (Aktenzeichen 1Gr 93/19)
Streitgegenstand: Es geht um die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages. Diese wurde dahingehend 2016 geändert, damit nicht mehr das älteste Mitglied des Landtages Alterspräsident ist, sondern das Mitglied, das dem Landtag am längsten angehört. Hier sieht sich die AfD, insbesondere aber Voigtmann in seinen Rechten verletzt.
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat jetzt einen mündlichen Verhandlungstermin angesetzt:
Montag, 30.11.2020, 10.30 Uhr im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastraße 2- 70182 Stuttgart.
Es wird weiter berichtet.
Neuer Service im Landratsamt: Barrierefreie Post vom Amt
Wenn Post vom Amt kommt, haben blinde und sehbehinderte Menschen oftmals ein Problem. Denn lesen können sie diese meistens nicht selbst. Stattdessen sind sie auf andere Menschen angewiesen, die ihnen die Briefe vorlesen.
Dokumente und Bescheide auch in Punktschrift oder als Audiodatei erhältlich
Damit ist jetzt Schluss, denn ab sofort können Bescheide und andere Dokumente des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis bei Bedarf als Großdruck, Audiodatei und auch in Brailleschrift zugestellt werden.
Die sogenannte Brailleschrift besteht aus Punktmustern, die mit den Fingerspitzen als Erhöhungen zu ertasten sind. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe ohne fremde Hilfe zu ermöglichen“, erklärt der kommunale Behindertenbeauftragte Patrick Alberti. Möglich macht das eine Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V., der die Bearbeitung und die Umwandlung der Dokumente für das Landratsamt übernimmt. Die Vertragsunterzeichnung fand kürzlich gemeinsam mit der Vorsitzenden Angelika Moser und dem Geschäftsführer Winfried Specht in den Räumen des Verbands in Stuttgart statt. Die Vereinbarung umfasst auch einen besonders hohen Schutz personenbezogener Daten.
Angebot für alle Menschen mit Sehbehinderungen
„Die Übermittlung der Dokumente erfolgt verschlüsselt und es sind strenge Datenschutzmaßnahmen vereinbart worden“, versichert Alberti. Die barrierefreien Dokumente sind eine Serviceleistung des Landratsamts und richten sich an alle Menschen, die aufgrund einer Sehbehinderung eine Alternative zum herkömmlichen Brief benötigen. Wer seine Bescheide in Zukunft barrierefreie bekommen möchte, muss das dem betreffenden Amt mitteilen. Den Bedarf kann man beispielsweise durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder durch ein ärztliches Attest nachweisen. Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Die barrierefreien Dokumente ersetzen nicht den offiziellen Bescheid – dieser wird nach wie vor zugestellt. Denn er ist momentan die einzig rechtssichere und damit gesetzlich vorgeschriebene Art der Zustellung. „Wir sind dennoch davon überzeugt, dass dieses Angebot für viele Menschen mit Sehbehinderungen hilfreich sein wird und sind schon ganz gespannt, wie viele Menschen diesen Service in Zukunft nutzen werden“, freut sich der kommunale Behindertenbeauftragte.
Polizeibeamter bei Festnahme leicht verletzt - heftigen Widerstand geleistet - Einsatz von Pfefferspray
Schließlich konnten ihr Handschließen angelegt werden. Als ein 51-jähriger Verwandter versuchte zuerst mit einem Stock und später mit einer Flasche auf die Beamten loszugehen, wurde erfolgreich Pfefferspray eingesetzt, um die Angriffe abzuwehren. Auch eine 24-Jährige mischte sich ein, beleidigte darüber hinaus auch noch die Beamten. Um weitere Eskalationen zu verhindern, wurde die 26-Jährige in den Streifenwagen gesetzt. Nachdem eine Bewohnerin die offene Geldstrafe beglichen hatte, konnte die 26-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Gegen alle Beteiligten werden Strafverfahren eingeleitet, die weiteren Ermittlungen führt das Polizeirevier Schwetzingen.
Verschiedene Sport- und Freizeiteinrichtungen im November geschlossen
Die Spielplätze bleiben geöffnet. Es sind die nachfolgenden Regelungen zu beachten:
• Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Gelände aufhalten.
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Sowohl die spielenden Kinder als auch die Aufsichtspersonen müssen
zueinander jeweils einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
• Gemeinsames Essen und Trinken sowie Körperkontakt sind untersagt.
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Die Anzahl der Personen auf einem Spielplatz ist begrenzt und hängt von
der Größe des Spielbereichs ab. Über die individuelle Personenzahl und
die weiteren Schutzmaßnahmen wird an jedem Spielplatz mit einem Aushang
informiert.
28 Infektionsfälle am Coronavirus in Ketsch! So ist die Lage im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg
Gesamtlage:
Aktuell gibt es im Rhein-Neckar-Kreis 2.983 positiv Getestete; 2.147 Personen gelten mittlerweile als genesen. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus liegt im Landkreis bei 53. Die Zahl der aktiven Fälle liegt damit bei 783; die 7-Tage-Inzidenz bei 110,9.
Die Übersichtskarte mit den Fallzahlen 02.11.2020
(Zum Vergrößern draufklicken)